Gemeinderat Wilhelm Bußmann, CSU
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Daßwang | ||||
Beruf: | |||||
Dipl. Ing. agrar (FH) | |||||
Kontakt: | |||||
Wilhelm Bußmann | |||||
Zum Mühltal 25 | |||||
Tel.: 0172 67 70 755 | |||||
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Internet: www.wilhelm-bussmann.de |
Neues aus dem Gemeinderat aus der Sitzung vom 20.02.2025
Erneuerung der elektrischen Steuereinheit im „Pumphäusl“ in Daßwang
Sachverhalt
Die Vakuumpumpstation im Gemeindeteil Daßwang wurde mit der Kanalisierung im Jahre 2002 errichtet, die mechanisch verbauten Komponenten des Systems der Firma VAB GmbH wurden bereits teilweise erneuert bzw. instandgesetzt. Die verbaute elektrische Steuereinheit mit Leitsystem blieb seit dem Einbau unberührt. Aus vorgenannter Sachlage ergaben sich in den letzten Jahren bereits massive Probleme, welche durch betriebseigenes Personal der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. „provisorisch“ repariert wurden um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die verbauten „provisorischen“ Lösungen waren die einzige Option die zur Verfügung stand, da die benötigten Bauteile teilweise nicht mehr produziert werden bzw. manche Anlagenteile nur bedingt auf dem freien Markt zur Verfügung stehen. Die Teile, welche verfügbar wären, werden zu horrenden Preisen gehandelt. Durch den Errichter VAB GmbH wurde dieser Sachstand bereits mehrmals bei Wartungen und Reparaturen bemängelt. Zum derzeitigen Stand ist bereits die Steuerungseinheit eines Stranges ausgefallen und die Anlage läuft somit im „Notbetrieb“. Sollte es zu einer weiteren Störung oder Ausfall kommen, kann die Anlage nicht mehr kontrolliert gesteuert werden, weshalb dringender Handlungsbedarf besteht.
Die VAB GmbH führt die komplette Anlagenwartung bzw. Reparaturen an der Vakuumpumpstation seit der Errichtung durch, weshalb diese auch einen kompletten Einblick in die vorhandenen Komponenten haben und hierfür auch die Programmierung der bestehenden Anlage übernehmen. Sollte die Steuerungstechnik der Vakuumstation ausfallen, so ist die komplette Abwasserentsorgung aus dem Gemeindeteil Daßwang ohne Funktion.
Es wurde sich deshalb dazu entscheiden, über die VAB GmbH nach einer Ortseinsicht ein Angebot zur Aktualisierung der Steuerungseinheit anzufragen. Auf Grundlage der zeitlichen Vorgabe und der Tatsache, dass die VAB GmbH die bereits verbaute Steuerungseinheit kennt und mit der abgeschlossenen Programmierung vertraut ist, sollte der Auftrag ohne Vergleichsangebote an die Firma VAB GmbH vergeben werden. Ein weiterer Gesichtspunkt den Auftrag in Direktvergabe an VAB GmbH zu vergeben ist, dass eine bestehende Betriebsdatenerfassung des Außennetzes nach dem System VABView erfolgt. Dies kurz erklärt: die verbauten Vakuumschächte auf jedem Privatgrundstück werden hierbei überwacht. Diese Überwachung hängt mit der bestehenden Steuerungseinheit in der Station zusammen. Sollte hierbei ein anderer Anbieter gewählt werden, so wären Umbauarbeiten auch an diesem System erforderlich, welche mit Kosten verbunden wären.
Der Umbau der Steuerungseinheit nimmt mehrere Tage in Anspruch, weshalb hierbei das Vakuumsystem stillgelegt werden müsste. Um die Abwasserentsorgung sicherstellen zu können, stellt die VAB GmbH vorübergehend eine externe Steuerungseinheit zur Verfügung und klemmt die Anlage vorübergehend um. Die Abwasserentsorgung muss bei diesem Szenario zu keinem Zeitpunkt unterbrochen werden. Nach erfolgreichem Austausch der Schalteinheit wird die Anlage wieder in Normalbetrieb genommen.
Auf der Sitzung des Gemeinderates vom 20.03.2024 wurde die Vergabe der Lieferleistung von 36 Erdurnenröhren für die Friedhöfe in Seubersdorf i.d.OPf., Daßwang und Waldkirchen beschlossen. Eine Abbildung der Erdurnenröhren und eine Beschreibung ist beigefügt. Der Bauhof wird die Erdurnengräber anlegen und sorgt auch für eine ansprechende Bepflanzung.
Einführung Tempo Zone 30 nördliche Dorfseite und Breitenbrunner Straße
Sachverhalt
„Ursprünglich sollte dieser Tagesordnungspunkt bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.01.1025 behandelt werden. GR Bußmann stellte hierzu einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 3 "Straßenverkehrsrecht; Tempo 30-Zone Nordseite in Daßwang".
Hintergrund des Antrages war, dass diese Angelegenheit im Vorfeld und im Rahmen der anstehenden Dorferneuerung in Daßwang abgesprochen werden soll.
Bei einer am 14.10.2024 durchgeführten Verkehrsschau wurde im Gemeindeteil Daßwang die Verkehrssituation im nördlichen Bereich des Dorfes beurteilt. Es liegt speziell im Bereich des Feuerwehrhauses, Spielplatzes sowie des zentral gelegenen Dorfplatzes eine erhöhte Gefährdung der Verkehrsteilnehmer vor. Ebenso befindet sich in diesem Bereich der Schulweg der im Bereich Zum Mühltal, Birkenweg und Parsberger Weg wohnenden Kinder. Die Straßenverhältnisse in diesem Bereich sind sehr beengt und durch eine scharfe Kurve unübersichtlich. Dieser Verkehrsweg wird seit einigen Jahren durch die Errichtung der Baugebiete Birkenweg I und II deutlich höher frequentiert. Als Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation sollen Projekte wie ein Piktogramm „Achtung Schulkinder“ (o.ä.) auf dem Asphalt angebracht sowie eine zusätzliche Straßenlaterne im Kurvenbereich auf Machbarkeit geprüft werden.
Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. und der Polizeiinspektion Parsberg wäre eine Streckenbegrenzung auf Tempo 30 sinnvoll. Die Problematik bei einer reinen Streckenbegrenzung ist, dass es sich um sehr unübersichtliche Kreuzungspunkte handelt und so der Streckenabschnitt 30 km/h nicht erkennen lässt, wo dieser weiterführt oder endet. Diese Maßnahme über eine Streckenbegrenzung würde sehr viele Beschilderungen zur Vorfahrtsregelung und Begrenzungsschilder mit den dazugehörigen Aufhebungsschildern nach sich ziehen. Ebenfalls notwendig wären hierzu Markierungen auf der Fahrbahn, welche den Straßenverlauf deutlich regeln.
Die Verwaltung schlägt aus Gründen der Übersichtlichkeit die Einführung einer „Tempo 30-Zone“ im nördlichen Bereich des Ortsteil Daßwang vor. An den fünf Haupteinfahrten zum nördlich gelegenen Dorfbereich soll das Verkehrszeichen 274.1-40 „Beginn/ Ende einer Tempo 30-Zone doppelseitig“ aufgestellt werden. Durch diese Maßnahme könnte ein „Schilderwald“ und der dadurch entstehende Kostenaufwand abgewiesen werden.“
„Im Zuge der oben genannten Verkehrsbeschränkung „Zone 30“ soll die Breitenbrunner Straße ab Kreuzung St 2660 bis Ortsausfahrt Daßwang in Richtung Rasch als Streckenabschnitt 30 km/h erfolgen.
Zusätzlich soll der Gefahrenpunkt „rechts vor links“ bei der Breitenbrunner Straße 4 beseitigt werden. Hierzu wird im Weiherweg das Verkehrszeichen Nr. 205 „Vorfahrt gewähren“ aufgestellt.
Ebenso wird die Breitenbrunner Straße mit dem Verkehrszeichen Nr. 306 „Vorfahrtstraße“ versehen.“